Hinweis auf einen Verstoß im Sinn des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG)
Bitte beachten: Hinweispflichtige Hinweise sind nur solche, die Verstöße oder eine Straftat melden, jedoch nicht eine Denunzierung einer unbequem gewordenen Person oder einer Firma. Darunter fallen Ordnungswidrigkeiten, wenn die verletzte Norm dem Schutz von Leben, Leib oder Gesundheit oder dem Schutz der Rechte von Beschäftigten oder ihrer Vertretungsorgane dient.